Schwertheim - Kreuzfahrten 2026

18 Weitere Reiseangebote, sowie die ausfühlichen Reiseverläufe finden Sie auf unserer Homepage SehrgeehrteKunden, dienachfolgendenBestimmungenwerden,soweitwirksamver-ein- bart, Inhaltdes zwischen Ihnen&derSchwertheimTouristikGmbH, nachstehend„ST“abgekürzt, imBuchungsfallzustandekommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzli-chen Vorschriften der §§ 651a - y BGB & der Artikel 250 & 252 des EGBGB & füllen dieseaus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorg-fäl- tigdurch! 1.AbschlussdesReisevertrages;VerpflichtungendesKun-den;Hin- weis zumNichtbestehenvonbestimmtenWiderrufs-rechten 1.1.FüralleBuchungswegegilt: a) Grundlage des Angebots von ST & der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots & die ergänzenden Infor- mationen, soweitdiesedemKundenbeiderBuchungvorlie-gen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Bu-chung ab, so liegt ein neues Angebot von ST vor, an das ST für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage diesesneuenAngebotszustande,wennderKundedieAnnahmedurch ausdrücklicheErklärung,Anzahlung,Restzahlungod.die Inanspruch- nahmederReiseleistungener-klärt. c) Die von ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über we- sentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis & alle zusätzlichenKosten,dieZahlungsmodalitäten,dieMin-destteilneh- merzahl&dieStornopauschalenwerdennurdannnichtBestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwi-schen den Parteien ausdrücklichvereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mit- reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eige-nen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrück-liche & gesonderteErklärungübernommenhat. 1.2.FürdieBuchung,diemündlich, telefonisch,schriftlich,perE-Mail, perSMSod.perTelefaxerfolgt,gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche & telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von ST erfolgen (bei E-Mails durch Über- mittlung des ausgefüllten & unterzeichneten Buchungsformulars alsAnhang).MitderBuchungbietetderKundeSTdenAbschlussdes Pauschalreisevertragesverbindlichan.AndieBuchung istderKunde 10Werktagegebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch STzustande.Beiod.unverzüglichnachVertragsschlusswirdSTdem KundeneinedengesetzlichenVorgabenzuderen Inhaltentsprechen- de Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250§6Abs. (1)Satz2EGBGBhat,weilderVertragsschluss ingleich- zeitigerkörperlicherAnwesenheitbeiderParteienod.außerhalbvon Geschäftsräumenerfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechendenAnwendungvonSTerläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-schung od. zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine ent- sprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutertwird. c)DiezurDurchführungderOnlinebuchungangebotenenVer-trags- sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus-schließlich diedeutscheSprache. d) Soweit der Vertragstext von ST im Onlinebuchungssystem ge- speichert wird, wird der Kunde darüber & über die Möglichkeit zum späterenAbrufdesVertragstextesunterrichtet. e)MitBetätigungdesButtons„zahlungspflichtigbuchen“bietetder KundeSTdenAbschlussdesPauschalreisevertragesver-bindlichan. AndiesesVertragsangebot istderKunde4WerktageabAbsendung derelektronischenErklärunggebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischemWegbestätigt. g)DieÜbermittlungderBuchungdurchBetätigungdesButtons„zah- lungspflichtigbuchen“begründetkeinenAnspruchdesKun-denauf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages ent-sprechend seiner Buchungsangaben. ST ist vielmehr frei in der Entscheidung, dasVertragsangebotdesKundenanzunehmenod.nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von STbeimKunden zuStande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Bu-chung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungs-pflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reise- bestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalrei-severtrag mitZugang&DarstellungdieserReisebestätigungbeimKundenam Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwi-schenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) be-darf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf ei-nem dauerhaften Daten- träger & zum Ausdruck der Reisebestäti-gung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisever-trages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung od. zumAusdruck tatsächlichnutzt.STwirddemKundenzusätzlicheine AusfertigungderRei-sebestätigung inTextformübermitteln. 1.4.STweistdaraufhin,dassnachdengesetzlichenVorschriften (§§ 312Abs.7,312gAbs.2Satz1Nr.9BGB)beiPauschalrei-severträgen nach§651a&§651cBGB,die imFernabsatz (Briefe,Kataloge,Tele- fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mo-bilfunkdienst versendete Nachrichten sowie Rundfunk, Tele-medien & Onlinedienste) abge- schlossen wurden, kein Widerrufs-recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- & Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651h BGB (s. Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht be- steht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGBaußerhalbvonGeschäftsräumengeschlossenworden ist,es sei denn,diemündlichenVerhandlungen,aufdenenderVertragsschluss be-ruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers ge- führt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfallsnicht. 2.Bezahlung 2.1. ST dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern od. annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertragbesteht&demKundenderSi-che- rungsscheinmitNamen&KontaktdatendesKundengeldab-sicherers inklarer,verständlicher&hervorgehobenerWeiseübergebenwurde. NachVertragsabschlusswirdgegenAushän-digungdesSicherungs- scheineseineAnzahlung inHöhevon20%desReisepreiseszurZah- lung fällig.DieRestzahlungwird30TagevorReisebeginn fällig,sofern derSicherungsscheinüber-geben ist&dieReisenichtmehrausdem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 8 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung &/od. die Restzahlung nicht entsprechenddenvereinbartenZahlungsfälligkeiten,obwohlST zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit & inderLage ist&keingesetzlichesod.vertraglichesZu-rückbehal- tungsrecht des Kunden besteht, so ist ST berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zu-rückzutreten & den KundenmitRücktrittskostengem.Ziffer5 zubelasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreisbetreffen 3.1.AbweichungenwesentlicherEigenschaftenvonReiseleis-tungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden & von ST nicht wider Treu & Glauben herbeigeführt wurden, sind ST vor Reise-beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind & den Gesamtzuschnitt derReisenichtbeeinträchtigen. 3.2. ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail, SMS od. Sprach-nach- richt)klar,verständlich& inhervorgehobenerWeisezu in-formieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Ei-gen- schafteinerReiseleistungod.derAbweichungvonbesonde-renVor- gaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, istderKundeberechtigt, innerhalbeinervonSTgleichzeitigmit Mitteilung der Änderung gesetzten angemesse-nen Frist entweder die Änderung anzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreise- vertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. die-sem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,giltdieÄnderungalsangenommen. 3.4.EventuelleGewährleistungsansprüchebleibenunberührt,soweit diegeändertenLeistungenmitMängelnbehaftetsind.HatteST fürdie DurchführungdergeändertenReisebzw.einereventuellangebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaf-fenheit zum gleichen Preis geringereKosten, istdemKundenderDifferenzbetragentsprechend §651mAbs.2BGB zuerstatten. 4.Preiserhöhung;Preissenkung 4.1. ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB & der nach- folgendenRegelungenvor,den imPauschalreisevertragvereinbarten Reisepreiszuerhöhen,soweitsicheinenachVer-tragsschlusserfolgte a)ErhöhungdesPreises fürdieBeförderungvonPersonenauf-grund höhererKosten fürTreibstoffod.andereEnergieträger, b) Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- od. Flughafen-ge- bühren,od. c)Änderungder fürdiebetreffendePauschalreisegeltendenWechsel- kurseunmittelbaraufdenReisepreisauswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern ST den Reisenden in Textform klar & verständlich über die Preiser-höhung & deren Gründe unterrichtet & hierbei die Berechnung der Preis- erhöhungmitteilt. 4.3.DiePreiserhöhungberechnet sichwie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a)kannSTdenReisepreisnachMaßgabedernachfol-gendenBe- rechnungerhöhen: -BeieineraufdenSitzplatzbezogenenErhöhungkannSTvomKun- dendenErhöhungsbetragverlangen. -AnderenfallswerdendievomBeförderungsunternehmenproBeför- derungsmittelgeforderten,zusätzlichenBeförderungskos-tendurch dieZahlderSitzplätzedesvereinbartenBeförderungs-mittelsgeteilt. DensichsoergebendenErhöhungsbetrag fürdenEinzelplatzkannST vomKundenverlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag herauf- gesetztwerden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reise-preis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für STverteuerthat 4.4. ST ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn & soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben od. Wechselkurse nach Ver- tragsschluss&vorReisebeginngeänderthaben&dieszuniedrigeren Kosten für ST führt. Hat der Kunde mehr als den hier-nach geschul- deten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ST zu erstatten. ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ST tatsächlich entstandenenVerwaltungsausgabenabzie-hen.SThatdemKunden aufdessenVerlangennachzuweisen, inwelcherHöheVerwaltungs- ausgabenentstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn ein- gehendbeimKunden zulässig. 4.6.BeiPreiserhöhungenvonmehrals8% istderKundeberech-tigt, innerhalbeinervonSTgleichzeitigmitMitteilungderPreis-erhöhung gesetztenangemessenenFristentwederdieÄnderunganzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück-zutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. ST den Rücktritt vom Pauschalreisever-trag, gilt die Änderung alsangenommen. 5.RücktrittdurchdenKundenvorReisebeginn;Stornokos-ten 5.1.DerKundekann jederzeitvorReisebeginnvonderReisezu-rück- treten.DerRücktritt istggü.STunterdernachfolgendange-gebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reise-vermittler ge- bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem ggü. erklärt werden. DemKundenwirdempfohlen,denRücktritt schriftlich zuerklären. 5.2.TrittderKundevorReisebeginnzurückod. tritterdieReisenicht an,soverliertSTdenAnspruchaufdenReisepreis.Statt-dessenkann STeineangemesseneEntschädigungverlangen,soweitderRücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. ST kann keine Entschädigung ver- langen, soweit am Bestimmungsort od. in des-sen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-stände auftreten, die dieDurchführungderPauschalreiseod.dieBeförderungvonPersonen andenBestimmungsorterheblichbe-einträchtigen;Umstände sind unvermeidbar & außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft; unterliegen, & sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vor- kehrungengetroffenwordenwären. 5.3. ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklä-rung & dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der er-warteten Ersparnis von Aufwendungen & des erwarteten Erwerbs durch an- derweitige Verwendungen der Reiseleistungen festge-legt. Unter BeachtungdesZeitpunktsdesZugangsderRücktritts-erklärungdes Kunden bei ST wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligenStornostaffelberechnet: AnwendbareStornostaffelgem.Reiseausschreibung: 5.3.AnwendbareStornostaffelgem.Reiseausschreibung: ZugangvorReisebeginn A B C D E Bis45.Tag 0 10 10 15 30 44.bis31.Tag 0 30 20 30 40 30.bis15.Tag 0 50 35 40 50 14.bis7.Tag 0 75 50 60 60 6.bis2.Tag 50 80 70 80 80 1.Tag&beiNichtanreise 80 80 80 90 90 Wennnichtandersangeben,giltdieStaffelA (Tagesfahrten),Staffel B (Mehrtagesfahrten), Staffel D (Fahrten mit Musical- od. Konzert- karten),StaffelE (Schiffs-Kreuzfahrten). 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nach-zu- weisen,dassSTüberhauptkeinod.einwesentlichniedrigererSchaden entstanden ist,alsdievon ihrgeforderteEntschädi-gungspauschale. 5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt & vereinbart, soweit ST nachweist, dass ST wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspar-ten Aufwendungen & des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Ver- wendungderReiseleistungenkonkretzubeziffern&zube-gründen. 5.6. IstST infolgeeinesRücktrittszurRückerstattungdesReise-preises verpflichtet,bleibt§651hAbs.5BGBunberührt. 5.7.DasgesetzlicheRechtdesKunden,gem.§651eBGBvonSTdurch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu ver-langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte & Pflichten aus dem Pauschal- reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sieST7TagevorReisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung so-wie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall od.Krankheitwirddringendempfohlen. 6.Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Än-de- rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Or-tes des Reiseantritts,derUnterkunft,derVerpflegungsart,derBeförderungs- art od. sonstiger Leistungen besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchungerforderlich ist,weilSTkeine,unzu-reichendeod. falsche vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EG-BGB ggü. dem Reisendengegebenhat; indiesemFall istdieUmbuchungkostenlos möglich.Wird indenübrigenFällenaufWunschdesKundendennoch eineUmbuchungvor-genommen,kannSTbeiEinhaltungdernach- stehendenFristeneinUmbuchungsentgeltvomKundenprovonder UmbuchungbetroffenenReisendenerheben.SoweitvorderZusage der Um-buchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns derzweitenStornostaffelder jeweiligenReiseartgem.vorstehen-der Regelung inZiffer5€25probetroffenenReisenden.Etwaig imZuge derUmbuchung resultierendehöhereReisekosten sindvomKunden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbu-chung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies ent-sprechend zugunsten desReisendenberücksichtigt. 6.2.UmbuchungswünschedesKunden,dienachAblaufderFris-ten erfolgen,können, sofern ihreDurchführungüberhauptmög-lich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gem. Ziffer 5 zu den Bedingungen & gleichzeitiger Neuanmeldung durchge-führt wer- den.DiesgiltnichtbeiUmbuchungswünschen,dienurgeringfügige Kostenverursachen. 7.RücktrittwegenNichterreichensderMindestteilnehmer-zahl 7.1. ST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgenderRegelungen zurücktreten: a)DieMindestteilnehmerzahl&derspätesteZeitpunktdesZu-gangs der Rücktrittserklärung von ST beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichenUnterrichtungangegeben sein. b)SThatdieMindestteilnehmerzahl&die spätesteRücktrittsfrist in derReisebestätigunganzugeben. c)ST istverpflichtet,demKundenggü.dieAbsagederReiseun-ver- züglichzuerklären,wenn feststeht,dassdieReisewegenNichterrei- chenderMindestteilnehmerzahlnichtdurchgeführtwird. d) Ein Rücktritt von ST später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist un- zulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der KundeaufdenReisepreisgeleisteteZahlungenunverzüglich zurück, Ziffer5.6.giltentsprechend. 8.KündigungausverhaltensbedingtenGründen 8.1. ST kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ST nachhaltig stört od. wenn er sich in solchem Maß ver-tragswidrig verhält,dassdiesofortigeAufhebungdesVertragesgerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Ver-halten ursächlich auf einerVerletzungvon InformationspflichtenvonSTberuht. 8.2. Kündigt ST, so behält ST den Anspruch auf den Reisepreis; ST muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen so-wie diejenigenVorteileanrechnen lassen,dieSTauseineran-derweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlichdervondenLeistungsträgerngut-gebrachtenBeträge. 9.ObliegenheitendesKunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat ST od. seinen Reisevermitt-ler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu infor-mieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb dervonSTmitgeteiltenFristerhält. 9.2.Mängelanzeige /Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der ReisendeAbhilfeverlangen. b) Soweit ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Män-ge- lanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende we-der Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser-satzan- sprüchenach§651nBGBgeltendmachen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüg-lich dem Vertreter von ST vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von ST nicht Vertre-ter von ST. Ist Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Schwertheim Touristik GmbH ein Vertreter von ST vor Ort nicht vorhanden & vertraglich nicht ge- schuldet, sind etwaige Reisemängel an ST un-ter der mitgeteilten KontaktstellevonSTzurKenntniszubringen;überdieErreichbarkeit des Vertreters von ST bzw. seiner Kon-taktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigungunterrichtet.DerReisendekann jedochdieMängel- anzeigeauch seinemReise-vermittler,überdenerdiePauschalreise gebuchthat, zurKennt-nisbringen. d) Der Vertreter von ST ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, so-fern diesmöglich ist.Er ist jedochnichtbefugt,Ansprücheanzu-erkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Kunde den Pauschal-rei- severtrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB be- zeichnetenArt,sofernererheblich ist,nach§651lBGBkündigen,hat der Kunde ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.Diesgiltnurdannnicht,wenndieAb-hilfevonSTverweigert wirdod.wenndie sofortigeAbhilfenot-wendig ist. 10.BeschränkungderHaftung 10.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht aus der VerletzungdesLebens,desKörpersod.derGesundheit re-sultieren& nichtschuldhaftherbeigeführtwurden, istaufdendreifachenReise- preisbeschränkt.Möglicherweisedarüberhin-ausgehendeAnsprüche nachdemMontrealerÜbereinkommenbzw.demLuftverkehrsgesetz bleibenvondieserHaftungsbe-schränkungunberührt. 10.2.SThaftetnicht fürLeistungsstörungen,Personen-&Sach-schä- den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-tungen lediglichvermitteltwerden(z.B.vermittelteAusflüge,Sportveranstal- tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in derReiseausschreibung&derReisebestäti-gungausdrücklich&unter Angabe der Identität & Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie fürdenReisendenerkennbarnichtBestandteilderPauschalreisevon ST sind&getrenntaus-gewähltwurden. 10.3.SThaftet jedoch,wenn&soweit füreinenSchadendesKunden dieVerletzungvonHinweis-,Aufklärungs-od.Organisa-tionspflich- tenvonSTursächlichgeworden ist. 11.GeltendmachungvonAnsprüchen,Adressat Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde ggü. ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Rei- severmittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Ver-trag nach enden sollte.EineGeltendmachung inTextformwirdempfohlen. 12.Pass-,Visa-&Gesundheitsvorschriften 12.1.STwirddenKundenüberallgemeinePass-&Visaerforder-nisse sowiegesundheitspolizeilicheFormalitätendesBestim-mungslandes einschließlichderungefährenFristen fürdieErlan-gungvongegebe- nenfallsnotwendigenVisavorVertragsab-schluss sowieüberderen evtl.ÄnderungenvorReiseantrittun-terrichten. 12.2.DerKunde istverantwortlich fürdasBeschaffen&Mitführender behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforder-liche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- & Devisenvor-schriften. Nachteile,dieausderNichtbeachtungdieserVorschrif-tenerwachsen, z.B.dieZahlungvonRücktrittskosten,gehen zuLastendesKunden. Diesgiltnicht,wennSTnicht,unzureichendod. falsch informierthat. 12.3.SThaftetnicht fürdie rechtzeitigeErteilung&denZugangnot- wendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn derKundeSTmitderBesorgungbeauftragthat,es seidenn,dassST eigenePflichten schuldhaftverletzthat. 13.BesondereRegelungen imZusammenhangmitPande-mien(insb. demCorona-Virus) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reise-leis- tungendurchdie jeweiligenLeistungserbringerstetsunterEinhaltung & nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden be- hördlichenVorgaben&Auflagenerbrachtwerden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nut- zungsregelungen od. -beschränkungen der Leistungserbrin-ger bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten & im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung &denLeistungsträgerunverzüglichzuverständi-gen.DerFahrerdes Buses istnichtVertretervonSTzurEntge-gennahmevonMeldungen &Reklamationen. 13.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisendenaus§651iBGBunberührt. 14.AlternativeStreitbeilegung;Rechtswahl-&Gerichts-stand 14.1.STweist imHinblickaufdasGesetzüberVerbraucherstreit-bei- legungdaraufhin,dassSTnichtaneiner freiwilligenVerbrau-chers- treitbeilegung teilnimmt. Sofern & soweit eine Verbraucher-streit- beilegung zukünftig für ST verpflichtend würde, informiert ST die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 14.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union od. Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- & Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-den & ST dieausschließlicheGeltungdesdeutschenRechtsver-einbart.Solche KundenkönnenSTausschließlichanderenSitzverklagen. 14.3. Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages,dieKaufleute, juristischePersonendesöffent- lichenod.privatenRechtsod.Personen sind,die ihrenWohnsitzod. gewöhnlichenAufenthaltsort imAuslandhaben,od.derenWohnsitz od. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,wirdalsGerichtsstandderSitzvonSTvereinbart. ©DieseReisebedingungensindurheberrechtlichgeschützt;Bundes- verband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. & Tour-Law - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025--------- --------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: FirmaSCHWERTHEIMTOURISTIKGmbH GeschäftsführerRalf,Veit&CoraSchwertheim HandelsregisterArnsbergHRB5574 LippstädterStraße30,59510Lippetal-Herzfeld Tel.02923/97000;Mail info@schwertheim.de StanddieserFassung: Juli2025

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy