Schwertheim - Erholungsreisen 2023

WICHTIGE INFORMATIONEN Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reise- leistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch neh- men, die für Pauschalreisen gelten. Das Unterneh- men Schwertheim Touristik GmbH, Lippstädter Str. 30, 59510 Lippetal-Herzfeld (hier genannt ST) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen ST über die gesetz- lich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzah- lung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informa- tionen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau- schal-Reisevertrages. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag in- begriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – inner- halb einer angemessenen Frist und unter Umstän- den unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Per- son übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht wer- den, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treib- stoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreiseprei- ses übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zu- rücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Rei- sende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Un- ternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pau- schalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnli- cher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück- treten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemesse- nen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs- gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkos- ten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung ei- ner Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Aus- wirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pau- schalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminde- rung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleis- tungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Bei- stand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insol- venz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschal- reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ST hat eine Insolvenzabsicherung mit R + V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gege- benenfalls die zuständige Behörde (R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1m de 65189 Wies- baden E-Mail ruv@ruv.de , Tel. 0800 533- 1122) kon- taktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der In- solvenz von ST verweigert werden. Schwertheim Touristik GmbH, Lippstädter Str. 30, 59510 Lippetal-Herzfeld, Tel. 02923 97000, Mail: info@schwertheim.de , www.schwertheim.de Webseite, auf der die Richtlinien (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzen Form zu fin- den ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Abschlussfrist Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Ver- sicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2019. Weitere Tarife auf Anfrage. Bitte fragen Sie Ihr Reisebüro/Ihren Reiseveranstalter. Reise gebucht? Auch an den Reiseschutz denken! Selbstbeteiligung Stornokosten–Versicherung und Reiseabbruch–Versicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. Reisekranken–Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall. Reisegepäck–Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall. Die Stornokosten-Versicherung für Bustagesfahrten gilt für alle Tagesreisen mit dem Bus (bis zu 24 Stunden, ohne Übernachtung), die in Deutschland beginnen und enden. Prämien pro Einzelperson/ Familie/Paar/ Objekt(e) in € RundumSorglos Schutz Bus Reisen bis Tage • Stornokosten-Versicherung • Reisekranken-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung Europa Europa jedes Alter bis 64 Jahre ab 65 Jahre Reisepreis pro Einzel- person bzw. Gesamt- reisepreis pro Familie/ Paar/ Objekt(e) in € bis 100,– 7,– 16,– 20,– 200,– 14,– 22,– 28,– 300,– 17,– 27,– 34,– 400,– 18,– 32,– 40,– 500,– 23,– 35,– 44,– 600,– 26,– 39,– 49,– 800,– 29,– 45,– 56,– 1.000,– 36,– 54,– 67,– 1.200,– 42,– 62,– 78,– 1.400,– 45,– 69,– 86,– 1.600,– 49,– 75,– 94,– 1.800,– 59,– 86,– 108,– 2.000,– 69,– 98,– 123,– 2.500,– 84,– 118,– 148,– 3.000,– 108,– 149,– 186,– 4.000,– 138,– 189,– 236,– 5.000,– 158,– 232,– 290,– Prämien pro Einzelperson in € Stornokosten Versicherung für Bustagesfahrten inkl. Eintrittskarte ohne Selbs beteiligung Reisepreis in € bis 30,– 1,70 50,– 2,40 75,– 3,40 100,– 3,90 150,– 5,90 200,– 7,90 250,– 8,90 300,– 9,90 400,– 12,90 500,– 15,90 Ergänzungs-Schutz Covid-19 zusätzlich abschließen! Optimaler Schutz: Bei Quarantäne aufgrund von Covid-19. Bei Infektion mit Covid-19. Ab € 26,– pro Reise Bei Verweigerung der Beförderung aufgrund erhöhter Temperatur. 1580140_Schwertheim-Touristik-Bus-RuS-mSB-oSB-Bus-Storno-Tagesfahrten-oSB-VB2019_mErgaenzungs-Schutz-A5-quer.indd 1 07.07.22 09:59 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

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