Schwertheim - Jubiläumsjahr 2024

2 ✆ 02923/97000 | www.schwertheim.de Bildnachweis Titelseite: © Aliaksandr Marko - stock.adobe.com Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Schwertheim Touristik GmbH Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen & der Schwertheim Touristik GmbH, nach- stehend „ST“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pau- schalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB & der Artikel 250 & 252 des EGBGB & füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1.Abschluss des Reisevertrages,Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage desAngebots von ST & der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots & die ergänzenden Informationen, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ST vor, an das ST für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch aus- drückliche Erklärung,Anzahlung, Restzahlung od. die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. c) Die von ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesent- liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis & alle zusätz- lichen Kosten,die Zahlungsmodalitäten,die Mindestteilnehmerzahl & die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise- vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei- senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche & gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS od. per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche & telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von ST erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten & unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch ST zustande. Bei od. unverzüglich nach Vertragsschluss wird ST dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien od. außerhalb von Geschäfts- räumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der ent- sprechenden Anwendung von ST erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung od. zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechen- de Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertrags- sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von ST im Onlinebuchungssystem gespei- chert wird,wird der Kunde darüber & über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elek- tronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zah- lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ST ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Ver- tragsangebot des Kunden anzunehmen od. nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von ST beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bild- schirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang & Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger & zum Ausdruck der Reisebestä- tigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung od. zum Ausdruck tatsächlich nutzt. ST wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. ST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a & § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,Tele- fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach- richten sowie Rundfunk, Telemedien & Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- & Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651h BGB (s. Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorher- gehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenann- ten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. ST dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern od. annehmen, wenn ein wirksamer Kunden- geldabsicherungsvertrag besteht & dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen & Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher & hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver- tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30Tage vor Reisebeginn fällig,sofern der Sicherungs- schein übergeben ist & die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 ge- nannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 8 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung &/od. die Restzahlung nicht ent- sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ST zur ord- nungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit & in der Lage ist & kein gesetzliches od. vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ST berechtigt, nach Mahnung mit Fristset- zung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten & den Kunden mit Rück- trittskosten gem. Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Ver- tragsabschluss notwendig werden & von ST nicht wider Treu & Glauben herbeigeführt wurden, sind ST vor Reisebeginn gestattet, soweit die Ab- weichungen unerheblich sind & den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unver- züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.durch E-Mail,SMS od.Sprachnachricht) klar,verständ- lich & in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung od. der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung an- zunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ST für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis gerin- gere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB & der nach- folgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff od. andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben für vereinbarte Reise- leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- od. Flughafengebühren, od. c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechsel- kurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2.Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig,sofern ST den Rei- senden in Textform klar & verständlich über die Preiserhöhung & deren Gründe unterrichtet & hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann ST den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Be- rechnung erhöhen: - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ST vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beför- derungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ST vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ST verteuert hat 4.4. ST ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Sen- kung des Reisepreises einzuräumen, wenn & soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise,Abgaben od.Wechselkurse nach Vertragsschluss & vor Reisebeginn geändert haben & dies zu niedrigeren Kosten für ST führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ST zu erstatten. ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ST tatsächlich entstandenen Ver- waltungsausgaben abziehen. ST hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn ein- gehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung ge- setzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kun- de nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. ST den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück- treten. Der Rücktritt ist ggü. ST unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem ggü. erklärt werden. Dem Kun- den wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück od. tritt er die Reise nicht an,so verliert ST denAnspruch auf den Reisepreis.Stattdessen kann ST eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist od. am Bestimmungsort od. in dessen unmittel- barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise od. die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind un- vermeidbar & außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ST unterliegen,& sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbarenVorkehrungen getroffen worden wären.ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung & dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen & des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reise- leistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei ST wird die pauschale Entschädi- gung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: 5.3.Anwendbare Stornostaffel gem. Reiseausschreibung: Zugang vor Reisebeginn A B C D E Bis 45.Tag 0 10 10 15 30 44. bis 31.Tag 0 30 20 30 40 30. bis 15.Tag 0 50 35 40 50 14. bis 7.Tag 0 75 50 60 60 6. bis 2.Tag 50 80 70 80 80 1.Tag & bei Nichtanreise 80 80 80 90 90 Wenn nicht anders angeben, gilt die Staffel A (Tagesfahrten), Staffel B (Mehrtagesfahrten), Staffel D (Fahrten mit Musical- od. Konzertkarten), Staffel E (Schiffs-Kreuzfahrten). 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuwei- sen,dass diesem überhaupt kein od.ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht fest- gelegt & vereinbart, soweit ST nachweist, dass ST wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist ST verpflichtet, die geforderte Ent- schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen & des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern & zu begründen. 5.6. Ist ST infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651 e BGB von ST durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte & Pflichten aus dem Pauschalreise- vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ST 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall od. Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart od. sonstiger Leistungen besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung er- forderlich ist, weil ST keine, unzureichende od. falsche vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EG-BGB ggü. dem Reisenden ge- geben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ST bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gem. vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25 pro betroffenen Reisenden. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gem.Ziffer 5 zu den Bedingun- gen & gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1.ST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maß- gabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl & der späteste Zeitpunkt des Zu-gangs der Rücktrittserklärung von ST beim Kunden muss in der jeweiligen vor- vertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) ST hat die Mindestteilnehmerzahl & die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) ST ist verpflichtet, dem Kunden ggü. die Absage der Reise unverzüg- lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von ST später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist un- zulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. ST kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kün- digen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ST nach- haltig stört od.wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von ST beruht. 8.2. Kündigt ST, so behält ST den Anspruch auf den Reisepreis; ST muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni- gen Vorteile anrechnen lassen, die ST aus einer anderweitigen Verwen- dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließ- lich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1.Reiseunterlagen:Der Kunde hat ST od.seinen Reisevermittler,über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ST mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungs- ansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ST vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von ST nicht Vertreter von ST. Ist ein Vertreter von ST vor Ort nicht vorhanden & vertraglich nicht geschuldet, sind et- waige Reisemängel an ST unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ST zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ST bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von ST ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Kunde den Pauschalreisever- trag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeich- neten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ST verweigert wird od. wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers od. der Gesundheit resultieren & nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- & Sach- schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstal- tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung & der Reisebestätigung ausdrücklich & unter Angabe der Identität & Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ST sind & getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w & 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. ST haftet jedoch, wenn & soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- od. Organisations-pflichten von ST ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen,Adressat Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde ggü. ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reise- vermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war.Die in § 651 iAbs. (3) BGB aufgeführten vertraglichenAn- sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Pass-,Visa- & Gesundheitsvorschriften 12.1. ST wird den Kunden über allgemeine Pass- & Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände- rungen vor Reiseantritt unterrichten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen & Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Imp- fungen sowie das Einhalten von Zoll- & Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn ST nicht, unzureichend od. falsch informiert hat. 12.3. ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung & den Zugang not- wendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ST mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ST eige- ne Pflichten schuldhaft verletzt hat. 13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. dem Corona-Virus) 13.1.Die Parteien sind sich einig,dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung & nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben & Auflagen erbracht werden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nut- zungsregelungen od. -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten & im Falle von auf- tretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung & den Leis- tungsträger unverzüglich zu verständigen.Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von ST zur Entgegennahme von Meldungen & Reklamationen. 14.Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl & Gerichtsstand 14.1. ST weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei- legung darauf hin, dass ST nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit- beilegung teilnimmt. ST weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Platt- form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Euro- päischen Union od. Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- & Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden & ST die aus- schließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können ST ausschließlich an deren Sitz verklagen. 14.3. Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffent- lichen od. privaten Rechts od. Personen sind, die ihren Wohnsitz od. gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, od. deren Wohnsitz od. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundes- verband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. & Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017-2022 ------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: Firma SCHWERTHEIM TOURISTIK GmbH Geschäftsführer Ralf Schwertheim Handelsregister Arnsberg HRB 5574 Straße Lippstädter Straße 30 PLZ / Ort 59510 Lippetal-Herzfeld Telefon 02923/97000 - Telefax 02923/970020 E-Mail info@schwertheim.de Stand dieser Fassung: Dezember 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy